Kurztitel

Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 398 aus 1971,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

31.10.1971

Text

Artikel römisch eins

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea werden alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Vertragschließenden Teilen weiter zu entwickeln und den gegenseitigen Güteraustausch zu fördern.