Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea
Bundesgesetzblatt Nr. 398 aus 1971,
Artikel eins
31.10.1971
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea werden alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Vertragschließenden Teilen weiter zu entwickeln und den gegenseitigen Güteraustausch zu fördern.