Elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken
Bundesgesetzblatt Nr. 71 aus 1968,
BG
Paragraph 13,
01.03.1968
58/02 Energierecht
Die Beurkundung der im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen durch die Behörde ist vorzusehen.
23.08.2021
10006275
NOR12069180
N5196825492L