Elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken
Bundesgesetzblatt Nr. 71 aus 1968,
BG
Paragraph 10
01.03.1968
58/02 Energierecht
Zur Sicherung des aus zwingenden technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die unverhältnismäßigen Kosten der Verlegung gebotenen dauernden Bestandes der elektrischen Leitungsanlage zu einem bestimmten Ort ist die Enteignung vorzusehen.
23.08.2021
10006275
NOR12069177
N5196825489L