Absatz eins,Laufbildsicherheitsfilme von mehr als 34 mm Breite müssen mit folgenden Kennzeichen versehen sein:
- Ziffer einsmit dem Namen, der Firma, dem Warenzeichen oder einem sonstigen auf den Hersteller hinweisenden Zeichen an beliebiger Stelle des Films und
- Ziffer 2auf den Stegen zwischen den Perforationslöchern
- Litera amit dem Zeichen „S“, „Sicherheitsfilm“, „Nonflam“, „Non flam“ oder „Safety“, und zwar fortlaufend auf der ganzen Länge des Films in Abständen von höchstens 250 mm, oder
- Litera bmit Längsstrichen, die sich mindestens auf jedem vierten Steg wiederholen.