Absatz eins,Der Bundesminister für Finanzen darf Haftungen gemäß Paragraph eins, nur übernehmen, wenn
- Ziffer einsder jeweils ausstehende Gesamtbetrag der Haftungen 295 Milliarden Schilling nicht übersteigt; dieser Haftungsrahmen bezieht sich auf Grundbeträge der Haftungssummen ohne Zinsen und Kosten;einzurechnen ist ein Zuschlag für Kursrisiko mit 10 vH des Schillingwertes der Kreditoperation;
- Ziffer 2die Kreditoperation im Einzelfall den Betrag (Gegenwert) von 12 Milliarden Schilling nicht übersteigt; dieser Haftungsrahmen bezieht sich auf den Grundbetrag der Haftungssumme ohne Zinsen und Kosten; einzurechnen ist ein Zuschlag für Kursrisiko mit 10 vH des Schillingwertes der Kreditoperation;
- Ziffer 3bei Kreditoperationen in inländischer Währung der nominelle Zinsfuß bezogen auf ein Jahr bei Zinszahlungen im nachhinein nicht mehr als 5 vH über dem am Vortag des Vertragsabschlusses geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbank Anmerkung, Basiszinssatz) (Paragraph 48, Absatz 2, des Nationalbankgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1984,, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 697) beträgt;
- Ziffer 4bei Kreditoperationen in ausländischer Währung der nominelle Zinsfuß bezogen auf ein Jahr bei Zinszahlungen im nachhinein nicht mehr als 7 vH über dem arithmetischen Mittel aus den am Vortag des Vertragsabschlusses geltenden offiziellen Diskontsätzen in Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und den USA (New York) beträgt;
- Ziffer 5die Laufzeit der Kreditoperationen gemäß Paragraph eins, 40 Jahre nicht übersteigt;
- Ziffer 6die prozentuelle Gesamtbelastung für den Bund bei Kreditoperationen in inländischer Währung nicht mehr als 2 1/2 vH über den nominellen Zinsfuß gemäß Ziffer 3 und bei Kreditoperationen in ausländischer Währung nicht mehr als 4 vH über dem nominellen Zinsfuß gemäß Ziffer 4, beträgt. Die prozentuelle Gesamtbelastung ist unter Zugrundelegung der folgenden Formel zu errechnen: