Regelung des Warenaustausches (Türkei)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 1934,
Vertrag – Türkei
Artikel 3
21.07.1934
59/10 Handelsabkommen
Forderungen, die aus dem sich gemäß den vorangehenden Artikeln ergebenden Warenaustausch entstehen, unterliegen den Bestimmungen des zwischen beiden Ländern am heutigen Tage unterzeichneten Clearingabkommens.
08.11.2019
10006168
NOR12068089
N5193435839L