Kurztitel

Wirtschaftliche Beziehungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1924,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

23.11.1924

Text

                                                          Anhang B.

                                                         -----------

  Dem Herrn ........................, Inhaber der vorliegenden Karte,

welcher mit seinen Waren die Messen und Märkte in ...................

(für die österreichischen Staatsangehörigen: in der Türkei, für die

türkischen Staatsangehörigen: in Österreich) zu besuchen

beabsichtigt, wird bestätigt, daß er zu .................... wohnhaft

ist und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und

Abgaben zu entrichten hat.

  Gegenwärtiges Zeugnis ist gültig für den Zeitraum von ... Monaten.

  (Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde.)