Absatz eins,In den Zellen dürfen nur die notwendigen Bekleidungsstücke, die zur Körperpflege erforderlichen Gegenstände sowie Lebensmittel und Tabakwaren in geringen Mengen aufbewahrt werden. Häftlinge dürfen geringfügige Geldbeträge bei sich haben, wenn dies der Kommandant generell für zulässig erklärt hat. Medikamente dürfen ausnahmslos nur mit Zustimmung des Arztes in die Zelle mitgenommen werden.