Absatz einsDie Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nachstehend als Mitgliedstaaten bezeichnet, errichten mit diesem Übereinkommen ein Europäisches Polizeiamt, nachstehend Europol genannt.
Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1998,
Artikel eins,
01.10.1998