Kurztitel
Sondereinheiten-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 207/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 1998,
Text
§ 1. Als Sondereinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sind errichtet: Paragraph eins, Als Sondereinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sind errichtet:
die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität
(EBS);
die Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT);
die Einsatzgruppe der Gruppe D zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (EDOK);
das Gendarmerieeinsatzkommando (GEK);
die Sondereinheit für Observation (SEO).