Absatz einsJeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals
- Litera achemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern oder zurückzubehalten oder chemische Waffen an irgend jemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben;
- Litera bchemische Waffen einzusetzen;
- Litera cmilitärische Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen zu treffen;
- Litera dirgend jemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat auf Grund dieses Übereinkommens verboten sind.