Kurztitel

Polizeikooperationsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

01.10.1997

Außerkrafttretensdatum

13.08.1999

Text

Inkrafttreten

Paragraph 20,

  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft. Das Verwenden personenbezogener Daten ist jedoch schon ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag zulässig, soweit dies für die Vorbereitung der Inkraftsetzung des Übereinkommens vom 28. April 1995 über den Beitritt der Republik Österreich zum Schengener Durchführungsübereinkommen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,, erforderlich ist.
  2. Absatz 2,Verordnungen können auf Grund dieses Bundesgesetzes bereits nach seiner Kundmachung erlassen werden, dürfen jedoch nicht vor diesem in Kraft treten.