anzunehmen ist, daß die Zusammenarbeit mit dieser Organisation wesentlich zur Erfüllung der Aufgaben nach Paragraph eins, Absatz eins, beiträgt, und
Polizeikooperationsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 1997,
BG
Paragraph 13
01.10.1997
12.12.2025
PolKG
41/01 Sicherheitsrecht
Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung eine internationale Organisation, die der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit von Behörden im Bereich der Aufgaben nach Paragraph eins, Absatz eins, dient, zur Sicherheitsorganisation zu erklären, wenn
15.12.2025
10006019
NOR12066131
N4199748185L