Absatz 2,Konventionsreisepässe können darüberhinaus Flüchtlingen, denen in einem anderen Staat Asyl gewährt wurde, auf Antrag ausgestellt werden, wenn sie kein gültiges Reisedokument besitzen und ohne Umgehung der Grenzkontrolle eingereist sind.
Fremdengesetz 1997
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,
Paragraph 83
01.01.1998
31.12.2005
Konventionsreisepässe
Paragraph 83, (1) Konventionsreisepässe sind Flüchtlingen auf Antrag auszustellen, denen in Österreich Asyl gewährt wird.