Verbot von Anti-Personen-Minen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 1997,
Paragraph 2
01.01.1997
Die Herstellung, die Beschaffung, der Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, der Gebrauch und der Besitz von Anti-Personen-Minen sowie von Anti-Ortungs-Mechanismen sind verboten.