Aussetzung des Abkommens über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
Bundesgesetzblatt Nr. 611 aus 1996,
K
Artikel eins
09.11.1996
49/09 Militärische Waffen
Das Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Republik Österreich über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen, Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1972,, in der Fassung der Zusatzvereinbarung, Bundesgesetzblatt Nr. 132 aus 1975,, wird in Durchführung und nach Maßgabe von Artikel 23, Litera b, des Übereinkommens zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel römisch drei Absätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, Bundesgesetzblatt Nr. 610 aus 1996,, mit 31. Juli 1996 für die Dauer der Geltung dieses Übereinkommens ausgesetzt.
17.10.2022
10005970
NOR12065491
N4199643773L