Kurztitel

Heeresdisziplinargesetz 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 52

Inkrafttretensdatum

01.10.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.1997

Text

Entlassung

Paragraph 52, Die Entlassung bewirkt

  1. Ziffer eins
    die Auflösung des Dienstverhältnisses,
  2. Ziffer 2
    die Zurücksetzung auf den Dienstgrad Wehrmann,
  3. Ziffer 3
    die Unfähigkeit, innerhalb von drei Jahren einen höheren Dienstgrad zu erlangen, und,
  4. Ziffer 4
    sofern dem Bestraften eine Abfertigung gebührt, den Entfall der Abfertigung.