Kurztitel

Sicherheitspolizeigesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27

Inkrafttretensdatum

01.05.1993

Text

3. Hauptstück

Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

Paragraph 27,

  1. Absatz eins,Den Sicherheitsbehörden obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten. Hiebei haben sie auf das Interesse des Einzelnen, seine Grund- und Freiheitsrechte ungehindert auszuüben, besonders Bedacht zu nehmen.
  2. Absatz 2,Öffentliche Orte sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten werden können.