Kurztitel

Sicherheitspolizeigesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

01.05.1993

Außerkrafttretensdatum

29.02.2016

Text

2. Hauptstück
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

Paragraph 20,

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfaßt die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die kriminalpolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.