Kurztitel

Verwaltungsstrafgesetz 1991

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 44 a,

Inkrafttretensdatum

01.02.1991

Text

Paragraph 44 a,

Der Spruch hat, wenn er nicht auf Einstellung lautet, zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    die als erwiesen angenommene Tat;
  2. Ziffer 2
    die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;
  3. Ziffer 3
    die verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung;
  4. Ziffer 4
    den etwaigen Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche;
  5. Ziffer 5
    im Fall eines Straferkenntnisses die Entscheidung über die Kosten.