Absatz eins,Liegt der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vor, für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist, so kann die Behörde zur Sicherung des Verfalles die Beschlagnahme dieser Gegenstände anordnen.
Verwaltungsstrafgesetz 1991
Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1991,
Paragraph 39
01.02.1991
31.12.2013