der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder
Verwaltungsstrafgesetz 1991
Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1991,
BG
Paragraph 35,
01.02.1991
31.12.2018
VStG
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn
17.08.2018
10005770
NOR12063119
N4199114082J