Kurztitel

Verwaltungsstrafgesetz 1991

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 25

Inkrafttretensdatum

01.02.1991

Außerkrafttretensdatum

30.06.2013

Text

Paragraph 25,

  1. Absatz eins,Verwaltungsübertretungen sind mit Ausnahme des Falles des Paragraph 56, von Amts wegen zu verfolgen.
  2. Absatz 2,Die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände sind in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die belastenden.