Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991,
Paragraph 60,
01.02.1991
In der Begründung sind die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.