Kurztitel

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

01.02.1991

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001

Text

Artikel römisch sieben

Verwaltungsübertretungen, insbesondere auch die Übertretung ortspolizeilicher Vorschriften, werden, wenn hiefür keine besondere Strafe festgesetzt ist, mit Geldstrafe bis zu 3 000 S, wenn aber mit einer Geldstrafe nicht das Auslangen gefunden werden kann, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.