Absatz eins,Wo im AVG oder im VStG von Behörden gesprochen wird, sind darunter die Verwaltungsorgane zu verstehen, für deren behördliches Verfahren diese Bundesgesetze gemäß Artikel römisch zwei, gelten.
Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991
Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1991,
Artikel 6
01.02.1991
31.12.2001
Artikel römisch sechs