Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.04.1991

Text

Artikel 1

Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten oder durch dessen Hoheitsgebiet durchreisen.