Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1991,
Artikel eins
01.04.1991
Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten oder durch dessen Hoheitsgebiet durchreisen.