Absatz eins,In das Bundesheer dürfen nur österreichische Staatsbürger männlichen Geschlechtes einberufen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die notwendige körperliche und geistige Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung besitzen. Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1988,, Artikel römisch eins, Ziffer 14,)