Kurztitel

Grenzübergang – Passau-Mariahilf (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 490 aus 1990,

Typ

Vertrag - BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1990

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinn des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Staatsstraße 2625 und den daneben liegenden Gehweg auf einer Länge von 200 m beginnend an der gemeinsamen Grenze;
    • Strichaufzählung
      den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz, zu dem die nördlich und südöstlich des Dienstgebäudes gelegenen PKW-Parkplätze, der nordöstlich gelegene LKW-Abstellplatz sowie die das Dienstgebäude umgebenden Gehwege gehören;
    • Strichaufzählung
      im Dienstgebäude alle Verbindungswege und sanitären Anlagen sowie im Erdgeschoß den ersten an der Südwestecke gelegenen Raum;
  2. Litera b
    die den österreichischen Bediensteten im Dienstgebäude zur alleinigen Benutzung überlassenen Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      im Erdgeschoß die beiden an der Südostecke gelegenen Räume einschließlich des dazwischen liegenden Windfangs sowie den zweiten an der Südwestecke gelegenen Raum;
    • Strichaufzählung
      im Obergeschoß den unmittelbar rechts neben dem Treppenaufgang gelegenen Raum.

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2020

Gesetzesnummer

10005712

Dokumentnummer

NOR12062662

alte Dokumentnummer

N4199011484H