die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- Strichaufzählungdie Staatsstraße 2625 und den daneben liegenden Gehweg auf einer Länge von 200 m beginnend an der gemeinsamen Grenze;
- Strichaufzählungden das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz, zu dem die nördlich und südöstlich des Dienstgebäudes gelegenen PKW-Parkplätze, der nordöstlich gelegene LKW-Abstellplatz sowie die das Dienstgebäude umgebenden Gehwege gehören;
- Strichaufzählungim Dienstgebäude alle Verbindungswege und sanitären Anlagen sowie im Erdgeschoß den ersten an der Südwestecke gelegenen Raum;