Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Pakistan)
Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1990,
Artikel eins
01.03.1990
Der Bundesminister
für auswärtige Angelegenheiten
Wien, am 6. Dezember 1989
Sehr geehrte Frau Botschafter!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Bundesregierung der Republik Österreich bereit ist, mit der Regierung der Islamischen Republik Pakistan ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der beiden Länder gemäß folgenden Bestimmungen abzuschließen:
Die Bestimmungen dieses Abkommens befreien die Staatsbürger Österreichs und Pakistans nicht von der Verpflichtung, die im anderen Staat geltenden Rechtsvorschriften betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Fremden sowie betreffend die Beschäftigung zu beachten.
Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, Staatsangehörigen des anderen Vertragspartners, die er als unerwünscht betrachtet, die Einreise oder den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet zu untersagen.
Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat spätestens 48 Stunden vorher schriftlich auf diplomatischem Wege bekanntzugeben.
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Noten ausgetauscht werden. Es ist jederzeit kündbar und verliert drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim Vertragspartner seine Geltung.
Falls die Regierung der Islamischen Republik Pakistan mit diesen Bestimmungen einverstanden ist, so stellen diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz das gewünschte Abkommen zwischen unseren Regierungen dar, dessen englische und deutsche Fassung in gleicher Weise authentisch sind.
Genehmigen Sie, sehr geehrte Frau Botschafter, den Ausdruck meiner
besonderen Hochachtung.
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
Republik Österreich
römisch eins. E.
Frau Dr. Khurshid HYDER
ao. und bev. Botschafter
der Islamischen Republik Pakistan
EMBASSY OF PAKISTAN
AMBASSADOR
Wien, am 6. Dezember 1989
Exzellenz, Herr Minister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 6. Dezember 1989 zu bestätigen, welche folgenden Inhalt hat:
“Ich beehre mich, ... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ... in gleicher Weise authentisch sind.”
Ich habe die Ehre Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der Islamischen Republik Pakistan damit einverstanden ist, daß Ihre Note und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bildet, welches am ersten Tag des dritten Monats nach Durchführung dieses Notenwechsels in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Islamischen
Republik Pakistan