die Änderung des Familiennamens die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen würde;
Namensänderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1988,
Paragraph 3
01.07.1988
30.04.1995
Versagung der Bewilligung
Paragraph 3, Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn