Grenzabfertigung - Grenzübergang Brenner/Brennero (Straße) (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 124 aus 1987,
Artikel 3
01.06.1987
Die österreichischen und die italienischen Bediensteten werden in Ausübung ihres Dienstes in den Zonen ihre Dienstkleidung tragen, falls dies für die jeweiligen Wachkörper vorgesehen ist, und dürfen ihre Dienstwaffen und Ausrüstungsgegenstände mitführen.