Grenzabfertigung - Grenzübergang Timmelsjoch/Passo del Rombo (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1987,
Artikel 3
01.06.1987
Die italienischen Bediensteten werden in Ausübung ihres Dienstes in der Zone ihre Dienstkleidung tragen, falls dies für die jeweiligen Wachkörper vorgesehen ist, und dürfen ihre Dienstwaffen und Ausrüstungsgegenstände mitführen.