Kurztitel

Grenzabfertigung - Grenzübergang Timmelsjoch/Passo del Rombo (Italien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.06.1987

Text

Artikel 3

Die italienischen Bediensteten werden in Ausübung ihres Dienstes in der Zone ihre Dienstkleidung tragen, falls dies für die jeweiligen Wachkörper vorgesehen ist, und dürfen ihre Dienstwaffen und Ausrüstungsgegenstände mitführen.