Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
BGBl. Nr. 311/1985Bundesgesetzblatt Nr. 311 aus 1985,
§ 18Paragraph 18,
31.07.1985
Die Erstreckung der Verleihung darf nur gleichzeitig mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft und nur mit demselben Erwerbszeitpunkt verfügt werden.