Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
BGBl.Nr. 311/1985
Paragraph eins
31.07.1985
31.12.1988
Verfassungsbestimmung
Es gibt derzeit nur eine einheitliche und ungeteilte österreichische
Staatsbürgerschaft.
(Verfassungsbestimmung) Für die Republik Österreich besteht eine Staatsbürgerschaft. Ihre Unterteilung in eine Bundes- und eine Landesbürgerschaft entsprechend Artikel 6, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 bleibt einer besonderen bundesverfassungsgesetzlichen Regelung vorbehalten.