Absatz 2,In das Buch für Todeserklärungen sind einzutragen
- Ziffer einsder Familienname, die Vornamen und das Geschlecht, der letzte Wohnort, der Tag, der Ort und die Eintragung der Geburt sowie die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft;
- Ziffer 2der (mutmaßliche) Tag des Todes;
- Ziffer 3das Gericht sowie der Tag und das Aktenzeichen der Entscheidung.