Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 246 aus 1982,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

25.07.1982

Text

Artikel 1

Thailändische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen thailändischen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk nach Österreich einreisen und sich für einen 90 Tage nicht übersteigenden Zeitraum in diesem Land aufhalten.