Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)
Bundesgesetzblatt Nr. 246 aus 1982,
Artikel eins,
25.07.1982
Thailändische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen thailändischen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk nach Österreich einreisen und sich für einen 90 Tage nicht übersteigenden Zeitraum in diesem Land aufhalten.