Zivildienstleistende - Einbringung, Behandlung von Wünschen
Bundesgesetzblatt Nr. 611 aus 1981,
Paragraph 2
01.01.1982
Der Zivildienstleistende hat das Recht, sich über ihn betreffende Mängel und Übelstände im Bereich des Zivildienstes, insbesondere über erlittenes Unrecht oder Eingriffe in seine dienstlichen Befugnisse, zu beschweren (Ordentliche Beschwerde).