Kurztitel

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Freilassing-Saalbrücke) (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 573 aus 1980,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.02.1981

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikel 4, Absatz 6, des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Ziffer eins
    auf österreichischem Gebiet
    1. Litera a
      die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
      • Strichaufzählung
        den die Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz, einschließlich der Brückenwaage und der dazugehörigen Rampe;
      • Strichaufzählung
        den Abfertigungskiosk;
      • Strichaufzählung
        in den beiden Dienstgebäuden die Abfertigungshallen für den Reiseverkehr, die Rampen, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;
      • Strichaufzählung
        den nördlich der Bundesstraße Nr. 155 liegenden und in den gemeinsamen Amtsplatz mündenden LKW-Stauraum;
    2. Litera b
      die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Teile der Dienstgebäude, und zwar
      • Strichaufzählung
        im südlichen Dienstgebäude den an der Südseite gegen die Mitte zu gelegenen Raum;
      • Strichaufzählung
        im nördlichen Dienstgebäude alle Räume mit Ausnahme der gemeinsam benützten Räume und des an der Nordseite gegen die Mitte zu gelegenen Raumes sowie des Heizraumes und des Öllagerraumes im Kellergeschoß;
  2. Ziffer 2
    auf deutschem Gebiet

den von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten, südlich der Bundesstraße 304 liegenden LKW-Stauraum, einschließlich des Teiles der Bundesstraße 304 von der Ausfahrt des Stauraums bis zur gemeinsamen Grenze.

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2018

Gesetzesnummer

10005480

Dokumentnummer

NOR12060497

alte Dokumentnummer

N4198035092L