Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R)
Bundesgesetzblatt Nr. 212 aus 1979,
Artikel eins
25.06.1979
Inhaber eines gültigen koreanischen oder österreichischen Reisepasses dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort neunzig Tage aufhalten.