Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 212 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

25.06.1979

Text

Artikel 1

Inhaber eines gültigen koreanischen oder österreichischen Reisepasses dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort neunzig Tage aufhalten.