Kurztitel

Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1978,

Typ

Vertrag – Griechenland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

15.07.1978

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufenen Reisepasses, eines gültigen Diplomatenpasses, Dienstpasses, Sammelreisepasses in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist, Personalausweises oder Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Griechenland sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10005453

Dokumentnummer

NOR12060269

alte Dokumentnummer

N4197832171L