Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)
Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1978,
Vertrag – Griechenland
Artikel eins
15.07.1978
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufenen Reisepasses, eines gültigen Diplomatenpasses, Dienstpasses, Sammelreisepasses in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist, Personalausweises oder Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Griechenland sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.
02.02.2026
10005453
NOR12060269
N4197832171L