Kurztitel

Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1978,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

02.04.1978

Text

ARTIKEL 8

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist jederzeit kündbar und tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Weg vorzunehmenden Kündigung beim Vertragspartner außer Kraft.