Kurztitel

Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1978,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

02.04.1978

Text

ARTIKEL 4

Dieses Abkommen befreit die österreichischen und spanischen Staatsbürger, die sich in Spanien bzw. in Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.