die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- Strichaufzählungdie Bundesstraße Nr. 21 von der gemeinsamen Grenze bis zur nördlichen Abfahrt von der Autobahn;
- Strichaufzählungdie von der Bundesstraße Nr. 21 nach Westen abzweigende Zubringerstraße zur Autobahn bis zur Einmündung in die Autobahn Richtung München;
- Strichaufzählungden die Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
- Strichaufzählungin den beiderseits der Bundesstraße Nr. 21 gelegenen Dienstgebäuden die Abfertigungshallen, den Untersuchungs- und Arrestraum, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;
- Strichaufzählungden Abfertigungskiosk an der Zubringerstraße bei der Einmündung in die Autobahn Richtung München;