„Grenzabfertigung“ die Vollziehung aller Rechtsvorschriften der beiden Vertragsstaaten, die aus Anlaß des Grenzübertrittes von Personen sowie der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Gütern anzuwenden sind;
Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1976,
Artikel eins
01.10.1976
Im Sinne dieses Abkommens bedeuten