Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolumbien)
Bundesgesetzblatt Nr. 489 aus 1975,
Artikel 2
02.09.1975
Die in der Republik Österreich wohnhaften kolumbianischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren und Abgaben für die Erteilung eines unbefristeten Sichtvermerkes für die ein- oder mehrmalige Wiedereinreise befreit.