Kurztitel

Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kolumbien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 489 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

02.09.1975

Text

Artikel 2

Die in der Republik Österreich wohnhaften kolumbianischen Staatsbürger sind von der Entrichtung der Gebühren und Abgaben für die Erteilung eines unbefristeten Sichtvermerkes für die ein- oder mehrmalige Wiedereinreise befreit.