Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1969,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

18.03.1969

Text

Artikel 1

Österreichische Staatsbürger, die im Besitze eines gültigen nationalen Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei nach Paraguay einreisen bzw. durch Paraguay durchreisen.

Der Aufenthalt nach einer sichtvermerksfreien Einreise ist mit drei Monaten begrenzt.