Absatz eins,Deutsche, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomatenpasses, Ministerialpasses, Dienstpasses, Kinderausweises, Seefahrtbuches, Donauschifferausweises oder amtlichen Personalausweises sind, dürfen ohne Sichtvermerk in die Republik Österreich einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.