Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1968,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

14.09.1968

Text

Artikel 1

Costaricanische und österreichische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.