Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)
Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1968,
Artikel eins
14.09.1968
Costaricanische und österreichische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.