Gefährdungsbereich des Munitionslagers Thaur-Mure
Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1968,
römisch fünf
Paragraph eins
13.07.1968
43/01 Wehrrecht allgemein
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Thaur-Mure werden die im Paragraph 2, näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinden Thaur, Absam und Heiligenkreuz (Gerichtsbezirk Solbad Hall in Tirol) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.
01.03.2023
10005326
NOR12059204
N4196811621Y